📖 Glossar der Moderation
Was ist ein Hostingdienst nach dem DSA?
Kurz gesagt
Nach dem Digital Services Act ist ein Hostingdienst ein Vermittlungsdienst, der von Nutzern bereitgestellte Informationen in deren Auftrag speichert; eine Online-Plattform ist ein Hostingdienst, der diese Informationen zudem öffentlich verbreitet.
Hostingdienste profitieren von einer Haftungsbefreiung: Sie haften nicht für rechtswidrige Inhalte, die im Auftrag eines Nutzers gespeichert werden, solange sie keine tatsächliche Kenntnis davon haben und sie zügig entfernen, sobald sie davon erfahren. Der DSA erlegt ihnen zudem das Melde- und Abhilfeverfahren (Artikel 16) und die Begründungspflicht (Artikel 17) auf.
Online-Plattformen wie soziale Netzwerke oder Marktplätze haben zusätzliche Pflichten, darunter das interne Beschwerdemanagementsystem (Artikel 20) und vertrauenswürdige Hinweisgeber (Artikel 22). Die Erwägungsgründe des DSA halten fest, dass ein Kommentarbereich einer Online-Zeitung eine unbedeutende Nebenfunktion sein kann, die die Zeitung nicht schon für sich zu einer Online-Plattform macht; jeder Fall ist einzeln zu prüfen.
Beispiel: Eine regionale Mediengruppe, die ein eigenes Kommentarsystem betreibt, speichert die Kommentare der Leser auf ihren Servern. Für diese Kommentare handelt sie als Host und sollte Meldungen entgegennehmen und ihre Moderationsentscheidungen begründen können.
OpenModeration bietet die DSA-Bausteine, die Hosts typischerweise brauchen: Bearbeitung von Meldungen, Begründungen, menschliche Prüfung angefochtener Entscheidungen und exportierbare Zahlen.